Gedanken zur ersten Stellungnahme
Wahrscheinlich sind die Angaben der E-Mail ohne die Planung unseres Haus und den Grundriss im Kopf so oder so unverständlich – aber selbst mit unserem Hintergrund ist „unverständlich“ möglicherweise eine zu „nette“ Bewertung.

Nach dieser E-Mail haben wir versucht herauszufinden, was man uns hier eigentlich erzählen will. Das war aufgrund der widersprüchlichen Angaben und unser mangelnden Erfahrung alles andere als einfach.

Diese Daten wurden verwendet:

  1.  Angaben zur Rohbauhöhe:
    a.) 2,625m: „Rohbauhöhe gemäß Hausvertrag
    b.) 2,64m: „Ausführungszeichnung <..> Rohbauhöhe mit 2,64
    c.) 2,675m: „Nachweislich ist eine Rohbauhöhe von 2,675m  ausgeführt“
  2. Angaben zur Estrichstärke:
    a.) 2,0cm: „.. die die Estrich stärke um ca. 0,02m erhöht..“
    b.) 2,5cm: „..Estrich 0,025m“

Teufel oder Belzebub? (Estrichstärke)
Fakt ist, dass wir einer Erhöhung des Estrichs um 1,5cm zugestimmt haben. Das beinhaltet zwei entscheidende Aussagen: es handelt sich weder um 2,0cm oder 2,5cm noch hat unser Gutachter hat eine Anweisung erteilt, sondern wir haben zugestimmt. Auch wenn diese Unterscheidung hinsichtlich der Deckenhöhe wenig Relevanz hat, finde ich es bedenklich, wenn unserem Gutachter Worte in den Mund gelegt werden (von zwei Parteien gleichzeitig).

(Die Formulierung „damit kann man leben“ stammt in der Tat von unserem Gutachter, der damit auf die technische Akzeptanz abzielte. Ich stelle in Abrede, dass einer der Anwesenden ernsthaft behaupten wird, das es in dem Kontext als Anweisung zu interpretieren gewesen wäre)

Eine Antwort, wie die Detailplanung des Bodenaufbaus denn nun ausgesehen hat „wie kriegt man in 14cm Fußbodenaufbau an den Kreuzungspunkten zwischen Lüftungs- und Wasserrohren eine ausreichende Überdeckung hin?“), haben wir bis heute nicht und ich zweifele an, dass diese jemals existiert hat.

Was mit keinem Wort berücksichtigt wird ist die Tatsache, dass uns die Wahl zwischen dem Teufel oder dem Belzebub gelassen wurde: richtige Überdeckung oder weniger Raumhöhe.

Vertragswirren (Rohbauhöhe)

Fakt ist ebenfalls, das wir keine lichte Rohbauhöhe von 2,48m, sondern 2,50m bestellt haben und zwar unabhängig davon, dass die der Rohbauhöhe von 2,625m im Vertrag bei einem Fußbodenaufbau von 14cm führen würde. Vor Vertragsunterzeichnung haben wir – mehrfach – die resultierenden Wohnraumhöhen für das Erdgeschoss und das Obergeschoss abgefragt.

Im Erdgeschoss sollten dies 2,705m und im Obergeschoss, die bei Breyer & Seck im Standard vorhandenen, 2,50m sein. Nun könnte man sagen, dass wir uns wegen der 6,5cm ziemlich anstellen. Das empfinden wir aus verschiedenen Gründen nicht so.

Zum ersten wohnen wir derzeit in einem Altbau, der zwar technisch nicht auf dem neusten Stand sein mag, aber dafür mit einer sehr komfortablen Raumhöhe aufwarten kann. Unser Bedürfnis, dass Raumhöhe für uns mit Wohnkomfort einhergeht haben wir schlussendlich mit der Erhöhung der Deckenhöhe im Erdgeschoss vom Breyer und Seck Standard auf die von uns gewünschten 2,70m zum Ausdruck gebracht. Die Standardhöhe von 2,50m im Obergeschoss war für uns von Anfang an die Mindesthöhe, war wir gegenüber Breyer und Seck auch deutlich formuliert haben.

Zum anderen haben wir einen Schrank im Schlafzimmer, der eine Höhe von 2,40m besitzt und oben auf dem Schrank Lampen hat, die eine gewisse Raumhöhe oberhalb voraussetzen.

Auch dies wurde klar und deutlich während der Verkaufsgespräche und der Planung des Hausbaus kommuniziert. Dies haben wir nicht zuletzt deshalb betont, weil wir bereits vor zwei Jahren beim Kauf des Schrankes geplant haben, das dieser (inklusive der Beleuchtung)  mit in unser künftiges Eigenheim umziehen soll und wir bei der Planung der Hauselektrik eine schaltbare Steckdose für eben diese Beleuchtung geplant haben.

Schlussendlich: als Maßstab für unsere Vertragsunterzeichnung gilt das Wort von Herrn Fabry (der mutmaßlich nicht behaupten wird, dass wir eine lichte Wohnraumhöhe von 2,48 bestellt hätten – aber auch hier bin ich mich zwischenzeitlich nicht mehr sicher. Es wäre nicht das erste an das sich der Vertrieb von Breyer und Seck nicht mehr erinnert) und die Konstruktionszeichnungen, die er zu Untermauerung seiner Antwort auf unsere Rückfrage zu Wohnraumhöhe herangezogen hat.

Konstruktionszeichnung Deckenhöhe
Konstruktionszeichnung Deckenhöhe

An der Ausführungszeichnung ist gut erkennbar, dass keine Rohbauhöhe von 2,625m zu finden ist. Stattdessen haben wir hier eine Rohbauhöhe von 2,64m + 3,5cm Deckenkonstruktion, was abzüglich 14cm Fußbodenaufbau auch 2,50m Wohnraumhöhe ergibt. Unser erster Gedanke dazu war: „Hm… hat der Maurer unseren Vertragstext bekommen oder hat er mit einer Konstruktionszeichnung gearbeitet?“

Halten wir also fest: ja, im Vertragstext stehen fälschlicherweise 2,48m Höhe. Diese wurde aber in keinem Gespräch verwendet und ist uns durch die Lappen gegangen, weil wir vor der Unterzeichnung a.) gefragt und b.) die Konstruktionszeichnung überprüft haben.

Deshalb kleiner Tipp am Rande: Unbedingt Bausachverständigen schon vor Vertragsunterschrift an der Hand haben, damit sämtliche Zahlen und Zeichnungen geprüft werden können und man solchen Sachen aus dem Weg geht. Wir waren leider etwas spät dran, daher haben wir ohne Prüfung des Sachverständigen unterschrieben.

Deckenabhängung
Laut der Stellungnahme der Bauleitung wurde der Abhängung der Decken zwecks Einbau von Deckenstrahlern zugestimmt und dies auch schriftlich im Protokoll bzw. der zugehörigen Konstruktionszeichnung festgehalten.

Richtig ist, dass wir über eine möglicherweise nötige Deckenabhängung gesprochen haben. Da wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht in die Detailplanung der Elektrik eingestiegen sind, war zu diesem Zeitpunkt uns eigentlich nur klar, dass wir im Bad und im Flur Deckenspots haben wollen. Hier wurde explizit darauf hingewiesen, dass wir auf Deckenspots im Schlafzimmer lieber zu Gunsten der Schrankbeleuchtung verzichten würden. In den Kinderzimmern war nie von Spots die Rede und ist bis heute auch weder gewünscht noch umgesetzt. Auf deutsch: es wurde über eine mögliche Abhängung in zwei von sechs Räumen gesprochen.

Nach der Überprüfung unserer Unterlagen haben wir dann folgende Eintragung gefunden:

Randnotiz zur Deckenabhängung
Randnotiz zur Deckenabhängung

Wir lesen das als

Flur + Bad
Decken Tiefer
für Spots                     Angebot

Bei der Besprechung der Elektrik bei FA Schiffmann wurde das Thema von uns natürlich aufgegriffen und uns mitgeteilt, dass keine Abhängung nötig sei. Deshalb haben wir uns auch im Arbeits- und Schlafzimmer für Spots entschieden. Das dies nicht nötig ist wurde uns von FA Schiffmann im Rahmen der Diskussion zur Deckenhöhe auch noch mal schriftlich bestätigt (und wie die heutige Praxis zeigt ist es ja auch nicht erforderlich).

Besonders erbauend und in gleichem Maße verwirrend war im übrigen die Tatsache, dass FA Fölster bestätigt hat, es handele sich nicht um eine Abhängung. Warum in der Konstruktionszeichnung 3,5cm in der Praxis aber knapp 6cm für die Deckenkonstruktion verwendet werden wird daraus leider nicht klar.

Qua vadis?
Aber.. was stimmt denn noch nicht in der obigen Argumentation?

Wenn 2,5cm beim Estrich und 2,3cm bei der Verschalung verloren gehen und somit ziemlich nah an den von uns an den Außenmauern festgestellten 5cm liegt – warum werden dann noch mal 2cm beim Vertragstext argumentiert? Wahrscheinlich nur deshalb, weil in unserem Anschreiben von 6,5cm an der tiefsten Stelle die Rede ist. Wenn man von den Estrichstärken dann nämlich die 2cm, die 2,3 der Abhängung und 2cm vom Vertragstext addiert kommt man gut hin. – Bautoleranzen natürlich noch nicht berücksichtigt.

Offen gestanden hat uns Breyer und Seck bei dieser Stellungnahme verloren. Nachdem wir geraume Zeit damit zugebracht haben die Stellungnahme zu verstehen sind wir schlussendlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Argumente nicht zu halten sind und haben die obigen Punkte an Breyer und Seck übermittelt und um erneute Stellungnahme gebeten.

Ein kleiner Spaß am Rande, der jetzt nichts mit der Deckenhöhe zu tun hat: die obige, erste E-Mail zu diesem Thema schloss unter anderem mit der weiteren Planung:

„Für den 11.10.11 – 12.10.11 ist  die Ausführung  Vordach geplant und die Fortführung  der Rigips arbeiten im OG.“

Das Vordach ist vollständig unabhängig von der Diskussion zur Deckenhöhe. Trotzdem werden die Arbeiten am Vordach tatsächlich erst einen Monat später begonnen und erst einen weiteren Monat später (zu unserem Einzug) immerhin fast abgeschlossen.

Nicht jeder Termin kann immer 100% eingehalten werden. Aber einen Termin, der am nächsten Arbeitstag stattfinden soll um satte zwei Monate zu verreißen ist auch mal eine Marke.

 

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