Beim Gutachtertermin zur Verlegung der Fussbodenheizung sollte direkt im Anschluss der Estrich gegossen werden. Die Fußbodenheizung hat für unseren Sachverständigen einen sehr guten Eindruck hinterlassen (Anmerkung: ein Eindruck der sich später als trügerisch herausgestellt hat). Der Eindruck war so gut, dass wir es verschmerzen konnten, das – obwohl dies vereinbart war – im Obergeschoss keine Fußbodenheizung verlegt war (ein Fehler).
Leider war die Freude über die gute Arbeit nur von kurzer Dauer.
Um das Problem zu erklären, müssen wir den Fußbodenaufbau ein wenig erläutern. Die gesamte Stärke im Obergeschoss soll 14cm (inkl. Belag) betragen. In diesen 14cm liegen als erste Schicht die Lüftungs- und Wasserrohe, die mit einer Styroporschicht (als Dämmmaterial für die Heizung aufgefüllt) werden. Im Ergebnis entsteht eine nahezu Ebene Fläche, auf der die Wasserrohre der Fußbodenheizung verlegt und das ganze mit Estrich aufgeschüttet bis die geplante Bodenstärke erreicht wird (abzüglich der 1cm für den Belag).
In Zahlen ausgedrückt haben unsere Lüftungsrohre ca. 7,5cm (im folgenden Bild rot) und die Warmwasserleitung (grau) inkl. Dämmung knapp 5cm Durchmesser oder dort, wo sie sich kreuzen ca. 12,5cm.
Die verbleibende Estrichstärke oberhalb der Kreuzungspunkte beträgt damit in diesen Bereichen nur 1,5cm.
Laut unserem Gutachter sind in solchen Fällen aber mindestens 6cm erforderlich – er ist aber kein Erbsenzähler und hätte sich aus seiner Praxiserfahrung auch mit 5cm zufrieden gegeben.1,5cm sind jedoch inakzeptabel, es sei denn man möchte das Risiko eingehen, dass der Estrich oder auch die Fliesen bzw. die Fugen Risse bekommen.
Um das Problem zu lösen wurde abgesprochen, dass an den Kreuzungspunkten unter den Rohren 2cm aufgestemmt wird (mehr geht nicht, da sonst die Stahlstreben beschädigt werden), über die Kreuzpunkte ein Kreuzgitter gelegt wird (um die Last gleichmäßig zu verteilen) und 1,5cm mehr Estrich verlegt wird. Im Ergebnis wären wir dann 2,485m Raumhöhe, was auch schon ärgerlich ist, aber wenn die Alternative mögliche Risse im Sanitärbereich bedeutet, dann nimmt man das kleinere der beiden Übel.
Das sollte aber nicht das einzige Problem bleiben. Bei dem vor Ort Termin wurde eine resultierende Höhe (an diesem Messpunkt) von 2,45m genannt. Leider waren wir zu diesem Zeitpunkt nicht geistesgegenwärtig genug, um sofort zu reagieren.
Erst in der Folgewoche sickerte die Höhe von 2,45m vom Unterbewusstsein wieder ins Bewusstsein und führte zur Nachfrage an unsere Bauleitung wie die Diskrepanz entsteht. Nachdem (wieder einmal) eine Woche trotz Nachfrage ohne Antwort verstrichen ist, sahen wir uns gezwungen, in der Folgewoche zur schriftlichen Stellungnahme aufzufordern und uns zu erklären, wie den der Fußbodenaufbau geplant wurde…
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