Es wurden Umformatierungen und Kürzungen (<…>) vorgenommen, um die Lesbarkeit zu erhöhen:
„Zu der Deckenhöhe im OG möchte wir Ihnen folgendes mitteilen:
Rohbauhöhe gemäß Hausvertrag vom 16.0.11 Absatz4. Mauerwerk und Geschoßdecken. =2,625 m
Ausführungszeichnung Freigabe durch die Bauherrn 13.04.11 Rohbauhöhe mit 2,64 m + 0,035 m gezeichnet = 2,675 m
Fußbodenaufbau dem. Zeichnung = 0,14 m
Deckenverkleidung Schalung und Rigips 0,022 + 0,0125 = 0,035 m<…>
Bei der Abnahme der Fußbodenheizung durch Ihren Baubegleitenden Gutachter wurde auf Anweisung Ihres Gutachters die die Estrich stärke um ca. 0,02 m erhöht wegen fehlender Rohrüberdeckung im Bad.Über diese Erhöhung bestand Einigkeit zumal der Gutachter nach Aussage von Herrn xxxx (Bauleiter B&S und Herrn xxxx Bauleiter Fa. Raabe Bau) wörtlich gesagt hat damit kann man leben.
Die Ausführung wurde somit frei gegeben.
Im 1.Baugespräch vom 06.04.11 habe ich als zuständiger Bauleiter auf den Einbau von Deckenstrahlern in der Decke im OG ( Zangengale – Windfolie ) auf eine erforderliche 2. Schalungsebene( mind. h= 40 mm) ebene hingewiesen.
So dass eine gesamt Einbauhöhe für Deckenstrahler bis zur Windfolie von 7 – 8 cm zur Verfügung steht.
Im 1. Baugespräch handschriftlich am 06.04.11 noch eingetragen.
Auch hier wurde nicht widersprochen und die Ausführung mit einer freundlichen zur Kenntnisnahme akzeptiert.
<…>
Zusammenfassend:
Nachweislich ist eine Rohbauhöhe von 2,675 m ausgeführt
Abzüglich Estrichaufbau inkl. Belag und Deckenverkleidung 0,175 m
Ergibt eine Lichte Raumhöhe von 2,50m“Ausgeführt wurde eine zusätzliche Spar – Schalung von d= 23 mm
Ergebnis:
Lichte Raumhöhe 2,50 m
Estrich 0,025 m
Decke 0,023 mVerbleibt eine lichte Raumhöhe von 2,452 m Maßtoleranzen ist hier noch nicht berücksichtigt.
Somit liegt kein Ausführungsmangel vor.“
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