Bei unserem Baubeginn, also zu Anfang des Jahres, war Niedrigzinsphase und gleichzeitig ein harter Winter. Breyer und Seck hat uns, aufgrund unser Bedenken, versichert, dass es keinen Rückstau gäbe und der Bau reibungslos laufen würde. Schließlich arbeitet Breyer und Seck eigentlich nur mit Bestandsunternehmen, mit denen langjährige Partnerschaften bestünden.
Eigentlich.
Bereits nach den Problemen bei unserem Hausbau (siehe „Butterfly Effect“ und „Klinker„) habe ich mich dann mal aus Neugier über HMU informiert. Unser Rohbauer „HMU Holstein-Massivbau UG“, wurde am 05.11.2010 mit einem Stammkapital von immerhin 1.000€ gegründet. Ich finde das für einen Rohbauer, offen gestanden, eine etwas dürftige Kapitalausstattung. Offensichtlich hatte HMU aber von Anfang an vor, als GmbH umzufirmieren, denn der Firmenwagen wurde bereits von Beginn an mit dem Aufdruck „GmbH“ versehen.
Wenn alles funktioniert hätte oder die Ausführung des Klinkers bzw. die Behebung der Mängel nicht so lange gedauert hätte, wäre es nicht übel aufgestoßen. So empfinden wir es aber schon als ärgerlich, dass eines, wenn nicht das wichtigste Gewerk, offensichtlich nicht an ein Bestandsunternehmen übergeben wird.
Zwischenzeitlich haben wir von Nachbarn erfahren, dass auch bei einem weiteren Haus mit Klinker, Teile des Klinkers wieder entfernt und neu gesetzt worden sind. Wie unser Sachverständiger schon gesagt hat: es ist nicht teuer ein Haus einmal zu bauen. Erst das zweite Mal macht es teuer.
Ob das oder andere Gründe dazu geführt haben, wissen wir nicht, aber auf jeden Fall wurde am 21.11. ein Insolvenzantrag gestellt. Das muss zwar derzeit noch nicht das Ende von HMU bedeuten, aber ein Insolvenzantrag wird nach meinen Kenntnisstand nicht gestellt, wenn es noch irgendeine Chance gäbe.
Da unsere Rohbauarbeiten abgeschlossen sind, könnte uns das eigentlich egal sein.
Eigentlich.
Denn letztendlich funktioniert die Gewährleistung gestaffelt. Wir treten an unseren Generalunternehmer und der wiederum tritt an seine Subunternehmer ran. Wenn ein Subunternehmer ausfällt, muss der Generalunternehmer nun auch die Gewährleistung mit übernehmen. Es entfällt also eine „Sicherungsebene“.
Hoffen wir, dass Breyer und Seck solide wirtschaftet und genug Rücklagen für solche Fälle gebildet hat.
Wir drücken denjenigen, die möglicherweise direkt von der Insolvenz betroffen sind, die Daumen, dass alles klappt und der Bau nicht gefährdet ist.
(07.12.2011) Nachtrag: es scheint so, als sei der Insolvenzantrag zurückgezogen worden. Gut für alle Beteiligten.
(17.01.2012) Nachtrag2: „Living on the edge“ – der Insolvenzantrag am AG Neumünster ist wieder auf www.insolvenzbekanntmachungen.de zu finden (Detailsuche verwenden, da älter als 14 Tage)“.
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